Häufig auftretende Fragen

Welche Kleidung benötige ich für die Zweiradausbildung?

Das Gesetz besagt laut Anlage 7 Nummer 2.2.18 zur FeV: "Bei Prüfungen der Klasse A, A1, A2 und AM muss
der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, einen passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhe,
eine eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert),
eine Motorradhose und Motorradstiefel oder Motorradschuhe mit ausreichendem Knöchelschutz tragen."

Wir möchten, dass unsere Fahrschüler schon während der Ausbildung optimal geschützt sind und starten
die Praxisausbildung nur, wenn die entsprechende Schutzkleidung getragen wird. Diese ist vom
Fahrschüler mitzubringen.

Was bedeutet die Schlüsselzahl B 197?

Unser Angebot umfasst die Ausbildung auf Schalt- und Automatikfahrzeugen. Mit dem B 197 lässt sich die
Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es
zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die praktische
Fahrausbildung auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe stattfindet. Pflicht sind
mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der
praktischen Führerscheinausbildung sowie eine anschließende 15-minütige Testfahrt auf einem
Schaltwagen mit einem Fahrlehrer. Eine separate Prüfung für das Schaltgetriebe ist nicht notwendig.
Die abschließende Fahrprüfung kannst du dann bequem mit dem Automatikauto durchführen.

Wie läuft die Bezahlung ab?

Der Grundbetrag der Theorie und die Lehrmittel müssen vor Kursbeginn überwiesen werden.
Alle Praxisfahrstunden und die Prüfung müssen direkt nach erbrachter Leistung bezahlt werden.

Zu welchen Zeiten findet die Praxisausbildung statt?

Alle Praxisfahrstunden, außer der Nachtfahrt, finden normalerweise Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 17.30 Uhr statt. Eine Ausbildung am Sonnabend findet nicht statt.

Was geschieht, wenn ich Fahrstunden kurzfristig absage?

Laut unseren AGB's müssen alle Fahrstunden und Prüfungen, die innerhalb von 24h vor gebuchtem
Termin abgesagt werden, zu 75% bezahlt werden.
Ausnahme bildet eine mit Krankenschein belegte Absage.